

Die Antragsstellung an die Bayerische Ethikkomission für Präimplantationsdiagnostik
Nach humangenetischem Beratungsgespräch wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen zur Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik erfüllt sind? Der nächste Schritt ist die Antragsstellung zur Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik bei der Bayerischen Ethikkommission für PID. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich. Im Rahmen des Beratungsgesprächs haben Sie ausführliche Patienteninformationen zur geplanten PID, einschließlich der Formulare zur Einwilligung in eine PID (Untersuchung des Trophektoderms) sowie die Kostenübernahmeerklärung ausgehändigt bekommen. Der Antrag mit den Anlagen zur Durchführung einer PID wird Ihnen ausgehändigt oder mit dem Arztbrief zugesendet.
Informationen zur Antragstellung
Im Rahmen des genetischen Beratungsgesprächs haben Sie ausführliche Patienteninformationen und den Antrag mit den Anlagen zur Durchführung einer PID ausgehändigt oder im Anschluss an das Beratungsgespräch zugesandt bekommen.
Nach Prüfung auf Vollständigkeit des Antrags wird dieser mit Ihrer Zustimmung vom PID-Zentrum München an die Bayerische Ethikkommission für PID übermittelt. Der Antrag sollte spätestens drei Wochen vor der nächsten Sitzung der Ethikkommission eingereicht worden sein.
Unmittelbar nach der Sitzung werden Sie von der Ethikkommission telefonisch benachrichtigt, das schriftliche Votum folgt etwa vier Wochen später. Bitte übermitteln Sie dem PID-Zentrum München und dem Kinderwunschzentrum dieses Votum. Mit der praktischen Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik kann dann zeitnah begonnen werden. Das Ergebnis, das etwa spätestens vier Wochen nach Eintreffen der Proben im PID-Zentrum München vorliegt, wird Ihnen und dem Kinderwunschzentrum übermittelt, das die Planung des Transfers eines nicht betroffenen Embryos mit Ihnen abstimmt.
Die Anlagen zum Antrag
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Anlage 1A/B: Humangenetisches Gutachten
"Ärztlich-humangenetischer Befund über die genetische Disposition einschließlich der Bezeichnung der daraus hervorgehenden Erbkrankheit, Angaben zur Erkrankungswahrschein- lichkeit der Nachkommen sowie zu der zu erwartenden Krankheitsausprägung, und/oder Ärztliche Beurteilung der Annahme, dass eine schwerwiegende Schädigung des Embryos zu erwarten ist."
Diese Anlage wird von der Sie betreuenden Ärztin im MGZ erstellt.
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Anlage 2: Bestätigung einer unabhängigen psychosozialen Beratung
"Bestätigung über die erfolgte unabhängige Aufklärung und Beratung zu den medizinischen, psychischen und sozialen Folgen der gewünschten genetischen Untersuchung von Zellen der Embryonen."
Diese kann zum Beispiel von Ihrer/m betreuenden Gynäkologin/en erfolgen oder jedem anderen unabhängigen Arzt erfolgen. Bitte senden Sie diese Anlage zusammen mit dem unterschriebenen Antrag an das PID-Zentrum München zurück.
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Anlage 3A und Anlage 3B: Datenschutzerklärung
"Schriftliche Einwilligung in die Erhebung personenbezogener Daten der Antragsberechtigten und des Mannes." Bitte senden Sie diese Anlagen zusammen mit dem unterschriebenen Antrag an das PID-Zentrum München zurück.
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Anlage 4: Bestätigung des PID-Zentrums
"Bestätigung des PID-Zentrums, dass eine PID im Fall einer zustimmenden Bewertung der Ethikkommission durchgeführt wird."
Diese Anlage wird von der Sie betreuenden Ärztin im PID-Zentrum München erstellt.